Unsere Platzregeln
(in alphabetischer Reihenfolge)
Abfälle
Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter. Für Abwässer und Fäkalien sind entsprechende Ausgüsse vorhanden und gekennzeichnet.
Aufenthalt/Verlängerung
Bitte melden Sie sich einen Tag vorher, wenn Sie länger als geplant bleiben möchten.
Ankunft/Anmeldung
Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich in der Campingplatzverwaltung an und füllen Sie ein Anmeldeformular aus. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
Jeder abfahrende Gast hat seinen Aufenthalt selbst zu bezahlen. Die Rechnung kann nicht von noch bleibenden Gästen beglichen werden.
Die Campingleitung kann sowohl bei den Unterkünften als auch bei den Stellplätzen die Vorauszahlung für den vereinbarten Aufenthalt verlangen.
Der Gast hat bei der Stellplatzwahl den Anweisungen des Personals zu folgen. Der Platz kann nur mit Genehmigung der Campingleitung gewechselt werden. Gäste mit Wohnmobilen haben kein Recht auf einen Pkw-Abstellplatz, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen mit der Campingleitung getroffen wurden.
Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast wieder ab. Der Campinggast bzw. Besucher oder Tagesgast zahlt nach dem aktuell gültigen Entgeltverzeichnis, welches öffentlich aushängt, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren. Besucher und Tagesgäste haben den Platz generell bis 21:00 Uhr zu verlassen.
Abfahrt: Der Stellplatz muss bis 12:00 Uhr geräumt werden. Andernfalls wird ein weiterer Tag berechnet.
Besucher
(siehe auch Ankunft/Anmeldung). Der Campinggast haftet für seine Besucher und ist dafür verantwortlich, dass diese den Platz bis spätestens 21:00 Uhr verlassen. Fahrzeuge von Besuchern dürfen nur außerhalb des Campingplatzes geparkt werden.
Campingplatzverwaltung
Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste, insbesondere bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung, erforderlich erscheint.
Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und im Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden.
Fahrzeuge, insbesondere Motorfahrzeuge, dürfen nur außerhalb der Ruhestunden (23:00 – 07:00 Uhr) aus- und einfahren. Die Campinggäste haben eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h einzuhalten und die Verkehrsschilder zu beachten. Zelter stellen ihre Fahrzeuge bitte auf den gekennzeichneten Plätzen ab. Das Befahren der Wiesen mit dem Fahrzeug ist untersagt. Achten Sie auf spielende Kinder.
Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingplatzes nur dann ein, wenn ein grob fahrlässiges Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich Pkw, Mopeds, Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw., wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer Campingplatzgäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld, Wertsachen sowie anderer Gegenstände haftet der Campingplatz nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für seinen Besuch verantwortlich. Grundsatz: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Für Stromausfälle und deren Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Bei Stromausfall, Wassermangel oder ähnlichem durch Gründe höherer Gewalt (z. B. Reparaturen), gleich ob von der Campingplatzleitung verschuldet oder nicht, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Handel/Verkauf/Werbung
Handel, Verkauf sowie Werbung, ob geschäftlich, politisch oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz durch Gäste oder Besucher nicht gestattet.
Hunde
Nachstehende Punkte ergänzen die jeweils gültige Platzordnung und werden zu deren Bestandteil. Gäste mit Hunden sind auf unserem Campingplatz willkommen. Im Interesse aller Gäste müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.
- Leinen Sie Ihren Hund auf dem Campinggelände bitte stets an (max. 3 m, so dass keine vorbeigehenden Gäste belästigt werden).
- In den Wäldern ist das Waldgesetz des Landes zu beachten.
- Ihr Hund muss ein Halsband mit dem Namen und der Anschrift des Halters oder eine Hundemarke tragen.
- Benutzen Sie zum Ausführen Ihres Hundes die an den Campingplatz angrenzenden Wald- und Freiflächen. Sorgen Sie bitte dafür, dass Hundekot unverzüglich entfernt und im Restmüll entsorgt wird.
- Die Sanitäranlagen sind für Hunde gesperrt.
- Der Hund darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden.
Wir behalten uns vor, das Mitbringen von Hunden im Einzelfall zu untersagen bzw. Genehmigungen jederzeit zu widerrufen, sofern z. B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.
Kinder
Kinder sind ständig zu beaufsichtigen. Die Eltern werden ersucht, die Kinder zu den Duschen, WC-Anlagen und zum Spielplatz zu begleiten. Die Campingleitung übernimmt keine Haftung. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis zelten. Bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren genügt die schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten (nicht älter als eine Woche).
Offenes Feuer/Grillen
Offene Feuer (z. B. Lagerfeuer) sind an den Stellplätzen strengstens untersagt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung ist dies nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Das Grillen mit Holzkohle-Grills und die Benutzung von Feuerschalen o. Ä. ist untersagt!
Rücksicht
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Denken Sie bitte auch bei Besuch daran. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören. Während der Ruhezeit sind auch laute Gespräche zu vermeiden.
Sauberkeit
Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen des Campingplatzes, insbesondere die Sanitärräume, pfleglich. Kleinkinder bis zu sechs Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitär- und Toilettenräume benutzen. Das Entfernen von Duschköpfen sowie das Anbringen zusätzlicher Brausevorrichtungen ist nicht erlaubt. In den Sanitärräumen ist das Rauchen verboten.
Gehen Sie sparsam mit Wasser um und vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt. Autowaschen und Ausschütten von Abwasser in die Landschaft sind zu unterlassen. Das Entleeren der Chemietoiletten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
Bitte beachten Sie: Plätze im Wald bergen gewisse Risiken durch den Baumbestand; dafür übernehmen wir keine Haftung. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Bitte hinterlassen Sie unsere Einrichtungen so, wie Sie diese auch vorzufinden wünschen. Jeder Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Besucher entstanden sind, zu ersetzen.
Ruhezeiten
Die Platzruhe dauert von 12:00 – 14:00 Uhr sowie von 23:00 – 07:00 Uhr. Radios und andere Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen. In der Zeit von 23:00 – 07:00 Uhr gilt ein Fahrverbot für motorbetriebene Fahrzeuge. Bitte vermeiden Sie während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen. Wer gegen die Ruhezeiten in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
Der Gast kann seine Klimaanlage innerhalb der Grenzen der Stromversorgung des Standplatzes in Anspruch nehmen. Sollte sich ein Nachbar jedoch über den Lärm beschweren (vor allem in der Zeit von 12:30 – 14:00 Uhr und von 23:00 – 07:00 Uhr), behält sich die Leitung das Recht vor, sie abschalten zu lassen.
Stellplatz
Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen der Grasnarbe ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre, Stromkabel oder anderes Zubehör gefährdet wird.
Zu guter Letzt
Auch wir tragen ökologischen und umweltschützerischen Anliegen vermehrt Rechnung und laden Sie dazu ein, uns in unseren Bestrebungen zu unterstützen! Vielerorts kann unnützer Verbrauch eingeschränkt werden – beim Duschen, Abwaschen, Stromverbrauch und nicht zuletzt beim Vermeiden von Abfällen. Ihre Anstrengungen helfen uns, Kosten zu senken. Zudem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Gesundung und Erhaltung der Umwelt!